Sie haben noch Fragen …
Kurzhals Immobilien
In den vergangenen Monaten / Jahren haben Modernisierungsmaßnahmen an der Immobilie stattgefunden, wie relevant ist das? Wie kann es in die Bewertung mit einfließen?
Umfangreichere Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Sanierung des Badezimmers, Austausch der Fenster, etc.) können die Nutzungsdauer und damit den Wert Ihrer Immobilie erhöhen. Legen Sie mir am besten beim ersten Kennenlerngespräch die Rechnungen für die erfolgten Arbeiten vor, damit wir diese Maßnahmen positiv in die Bewertung mit einfließen lassen können.
Wie wichtig ist der Grundbuchauszug für die Immobilienbewertung?
Der Grundbuchauszug enthält alle Grundbucheinträge zu Ihrer Immobilie. Beim Grundbuch handelt es sich um ein sogenanntes öffentliches Verzeichnis. In diesem Bestandsverzeichnis sind die Eigentumsverhältnisse im Zusammenhang mit Grundstücken dargelegt und gleichzeitig geregelt. Im Grundbuch genannt werden in erster Linie die Eigentümer von Grundstücken, Immobilien und im Falle eines Teileigentums auch von Eigentumswohnungen. Ferner kann das Grundbuch auch bestimm Rechte beinhalten, wie zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht. Darüber hinaus können auch Lasten im Grundbuch eingetragen werden, die sich auf ein bestimmtes Grundstück beziehen. Gern unterstütze ich Sie dabei und kümmere mich mit einer entsprechenden Vollmacht um das Einholen eines Grundbuchauszugs.
Welche Unterlagen sind für die Bewertung der Immobilie notwendig?
Die klassisch benötigten Unterlagen für die Erstellung einer seriösen Bewertung Ihrer Immobilie habe ich in einer separaten Checkliste für Sie zusammengestellt. Diese können Sie kostenfrei auf meiner Homepage hier downloaden.
Wie genau wird der Zustand meiner Immobilie bei der Bewertung berücksichtigt?
Im Rahmen der Wertermittlung fließen alle Merkmale sowie erkennbare Vor- und Nachteile aufgrund der Lage einer Immobilie ein. Dazu zählen selbstverständlich auch der allgemeine Unterhaltungszustand und offensichtliche bzw. bereits bekannte Schäden eines Objektes. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass eine möglichst umfassende Besichtigung von innen und außen erfolgen kann.
Erstellen Sie auch kostenlose Bewertungen?
Leider nein. Für die Ermittlung eines verlässlichen Verkehrswertes sind umfangreiche Prüfungen und Recherchen mit entsprechendem Zeitaufwand notwendig. Kostenlose Gutachten entsprechen daher nicht meinem Anspruch an qualifizierte Verkehrswertgutachten und sie sind mit der Bedeutung des ermittelten Wertes für Sie nicht vereinbar. Allerdings biete ich Ihnen ein kostenloses Kennenlern-Gespräch an. Nach diesem entscheiden Sie, welche Vorteile Sie aus der professionellen Immobilienbewertung erhalten und welche Art von Bewertung Ihnen am hilfreichsten sein kann.
Uns liegen nicht alle notwendigen Unterlagen (z.B. Bauzeichnung, etc.) vor. Was sollen wir tun?
Die Ihnen vorliegenden Unterlagen sichte ich gern gemeinsam mit Ihnen. Dann berate ich mit Ihnen, welche weiteren Information oder Unterlagen noch erforderlich sind. Gerne übernehme ich notwendige Bauamtsrecherchen oder fordere Behördenauskünfte für Sie an.
Erhalte ich die eingereichten Unterlagen nach der Anfertigung der Bewertung zurück?
Selbstverständlich erhalten Sie alle zur Verfügung gestellten Unterlagen zurück. Darüber hinaus stelle ich Ihnen auch die durch mich eingeholten Unterlagen oder Behördenauskünfte für Ihre weitere Verwendung zur Verfügung.
In welchem Umfang erfolgt die Besichtigung? Welche Immobilienbereiche müssen zugänglich sein?
Im Rahmen einer Besichtigung sollte die Immobilie idealerweise vollständig zugänglich sein. Wichtig sind neben den klassischen Wohnräumen auch die Räume, in denen die Haustechnik (z.B. Heizung, etc.) installiert ist, sowie die Keller- und Dachgeschossflächen. Eine Begehung erfolgt sowohl von außen als auch von innen. Der dafür benötigte Zeitbedarf richtet sich nach der Größe der Immobilie.
Wie lange dauert die Erstellung einer Bewertung?
Im Regelfall ist die Erstellung einer Kurzbewertung innerhalb einer Woche möglich. Die Bearbeitungsdauer ist maßgeblich von der Verfügbarkeit der benötigten Unterlagen abhängig. sowie der Dauer von Behördenrückmeldungen abhängig. Ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin ist i. d. R. kurzfristig möglich. In den meisten Fällen nimmt die Fertigstellung von einem umfangreichen Gutachten dann nicht mehr als ein bis zwei Wochen ein. Sollte von Ihrer Seite aus eine kurzfristige Erstellung zwingend erforderlich sein, die es zu beachten gilt, so teilen Sie mir dies gleich im Kennenlern-Gespräch mit, damit ich dies entsprechend berücksichtigen kann.
Wie lange ist eine Immobilienbewertung gültig?
In eine Immobilienwertung fließt immer der Zustand der Immobilie und die aktuellen Marktdaten ein. Daher bezieht sich das Gutachten immer auf einen spezifischen Wertermittlungs-Stichtag. I. d. R. entspricht der Stichtag dem Tag der Ortsbesichtigung, er kann aber auch (z. B. bei Scheidungen, Erbschafts- oder Steuerangelegenheiten) in der Vergangenheit liegen.
Welchen Vorteil bringt mir eine Immobilienbewertung?
Der Vorteil einer professionellen Wertermittlung liegt für mich klar auf der Hand. Diese stellt für Sie als Eigentümer eine neutrale und belastbare Einschätzung zum Wert Ihrer Immobilie dar. Auf dieser Grundlage werden Sie in Ihrer Verhandlungsposition enorm gestärkt.
Wie verläuft die Immobilienbewertung allgemein?
In einem ersten persönlichen Kennenlerngespräch sprechen wir über Ihre Immobilie und den Zweck der benötigten Bewertung. So kann ich Ihnen auch eine Empfehlung geben, ob eine Kurzbewertung ausreichend ist oder ein umfangreicheres Gutachten erforderlich ist. Wenn ich Ihre verbindliche Beauftragung erhalten habe schauen wir uns bei einem Vor-Ort-Termin gemeinsam Ihre Immobilie von innen und außen an und sichten die vorhandenen Unterlagen. Im Nachgang würde ich die noch fehlenden Unterlagen einholen und die Bewertung anfertigen. Nach Fertigstellung besprechen wir in einem weiteren gemeinsamen Termin das Ergebnis meiner Bewertung. So haben Sie ebenfalls noch die Möglichkeit Fragen zu stellen oder gegebenenfalls offene Punkte zu klären.
Ist die Vorlage eines Energieausweis eigentlich zwingend erforderlich?
Die Vorlage eines Energieausweises ist beim Verkauf oder der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Die Vorgaben dazu beruhen ab Mai 2021 auf der Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes. Zuvor galt die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV). Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Bedarfsausweis und den Verbrauchsweises. Diese unterscheiden sich in der Art, wie die Energiekennwerte ermittelt worden sind. Welche Art von Ausweis verwendet werden muss hängt auch von der Art des Gebäudes ab. Erster Ansprechpartner für die Erstellung eines Energieausweises ist im Regelfall der zuständige Schornsteinfeger. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Suche nach einem entsprechenden Fachmann.
Wann benötigen Sie eine Vollmacht?
Sofern Ihnen die oben genannten Bewertungsunterlagen nicht vorliegen, können diese gerne durch mich eingeholt werden. Zum Nachweis des berechtigten Interesses bei den zuständigen Stellen ist in der Regel eine Vollmacht erforderlich. Eine entsprechende Mustervollmacht kann ich Ihnen gerne bei Beauftragung zur Verfügung stellen. Die Vollmacht ist zweckgebunden und kann von mir nur für die beauftragte Immobilie verwendet werden.
Wer kümmert sich um den Termin mit dem Notar?
Den Termin stimme ich mit Ihnen und den anderen Vertragsparteien gemeinsam ab. Um die Zusammenstellung aller für die zur Beauftragung des Kaufvertragsentwurfs benötigten Daten und Unterlagen kümmere ich mich selbstverständlich.
Wie lange dauert der Termin beim Notar?
Im Regelfall dauert die Beurkundung eines gängigen Grundstückskaufvertrages nicht länger als eine Stunde. Soll im Rahmen des Kaufs noch eine Grundschuld für eine finanzierende Bank eingetragen werden, so wäre im Regelfall eine halbe Stunde zusätzlich einzuplanen.
Muss das Haus bei der Übergabe ausgeräumt sein?
Die Frage der Beräumung des Objektes stellt sich in den allermeisten Fällen. Wenn Sie selbst als Eigentümer kein Interesse mehr an der weiteren Nutzung des verbliebenen Inventars haben sollten wir vorab gemeinsam klären wie wir in dem Punkt verfahren wollen. Zum einen bietet sich die Möglichkeit zur Übernahme des verbliebenen Inventars durch die Käuferseite, zum anderen wäre auch eine professionelle Beräumung denkbar. Hier helfe ich gerne bei der Vermittlung mit entsprechenden Kontakten. In jedem Fall finden wir eine Lösung dafür.
Muss ich beim Besichtigungstermin mit Interessenten mit anwesend sein?
Meine Empfehlung ist im Regelfall, dass ich in Ihrer Abwesenheit die Besichtigung allein mit den Kaufinteressenten durchführe. Die Erfahrungen haben bestätigt, dass eine Besichtigung so in einem angenehmen und neutralen Rahmen für die Kaufinteressenten erfolgen kann.
Wie sollte der Zustand der Immobilie sein, wenn der Besichtigungstermin stattfindet?
Der erste Eindruck ist immer entscheidend! Bei der Besichtigung mit einem potentiellen Kaufinteressenten geht es immer darum, das Potenzial einer Immobilie erkennen zu lassen und die Immobilie bestmöglich zu präsentieren.
Lassen Sie kleine Schönheitsmängel am besten vorab beheben (z.B. Austausch eines defekten Lichtschalters oder die Erneuerung des Klingelknopfs).
Wann genau ist die Schlüsselübergabe?
Die Übergabe der Immobilie, die sogenannte Schlüsselübergabe, erfolgt gewöhnlich direkt nach der Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. In Ausnahmefällen und mit entsprechender Absicherung im Kaufvertrag kann diese auch zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen.
Wie läuft die Übergabe des Objektes ab?
Im Rahmen der Objektübergabe wird ein von mir vorbereitetes Übergabeprotokoll verwendet in dem z.B. alle Verbrauchs-Zählerstände und eventuelle Mängel oder übergebene Dokumente erfasst werden. Dieses Protokoll wird von der Käufer- und der Verkäuferseite gemeinsam unterzeichnet und beiden Seiten ausgehändigt. Gerne kann ich für Sie als Verkäufer die Objektübergabe mit dem Käufer vornehmen, so dass nicht persönlich mit vor Ort sein müssen.